LakritzFritz.com

AGB

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1)    Für die über diesen Internet-Shop begründeten vertraglichen Beziehungen zwischen dem Betreiber des CaFi Handel – LakritzFritz.Com (nachfolgend Betreiber) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2)    Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie von dem Anbieter zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1)   Die im Internet-Shop angezeigten Waren stellen kein verbindliches Angebot des Betreibers auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich dazu aufgefordert, seinerseits durch eine Bestellung ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).

(2)   Durch die Bestellbestätigung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die ausgewählten Waren, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Betreiber allein maßgeblich an.

(3)   Der Betreiber erklärt die Annahme des Vertragsangebotes entweder durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche schriftliche.

§ 3 Eigentumsvorbehalt Annahmeerklärung

(1)   Der Betreiber behält sich an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum vor (Eigentumsvorbehalt). Bei Veräußerung der gelieferten Ware durch den Kunden an Dritte vor vollständiger Erfüllung der Forderung aus dem Vertrag setzt sich der Eigentumsvorbehalt an den dem Kunden gegen den Dritten zustehenden Forderungen aus dem Geschäft fort (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde tritt insoweit seine Forderungen aus dem Geschäft gegenüber dem Dritten an den Betreiber ab, dieser nimmt die Abtretung an.

(2)   Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Betreibers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Betreiber seine Eigentumsrechte durchsetzten kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Betreiber die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(3)   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Betreiber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 4 Fälligkeit und Verzug

(1)   Die Zahlung des Kaufpreises ist, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, mit Vertragsschluss fällig.

(2)   Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

§ 5 Gewährleistung

(1)   Die Gefahr von Transportschäden geht auf den Kunden über, sobald die Ware vom Betreiber an ein von ihm ausgesuchtes Transportunternehmen übergeben wurde. Der Betreiber tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen an den Kunden ab.

(2)   Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzan-sprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 8 dieser AGB.

(3)   Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, bei gebrauchten Sachen 6 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags zwingend notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(4) Eine Garantie wird von dem Betreiber nicht gegeben.

§ 6 Haftungsausschluss

(1)   Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2)   Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags zwingend notwendig ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3)   Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§ 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Betreiber zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen, sofern der Betreiber dem nicht schriftlich zustimmt. Zur Zustimmung ist der Betreiber nur verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 8 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 9 Lieferfristen

(1)   Angaben zu Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindliche Zusagen über Lieferzeiten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(2)   Bei Vorliegen von durch den Betreiber zu vertretenden Lieferverzögerung wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Betreiber beginnt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses, insbesondere mit der Bestätigung der Bestellung. Sie endet mit dem Zeitpunkt der Absendung der Ware ab Werk oder Lager.

(3)   Ist die Einhaltung einer Lieferfrist aus vom Kunden zu vertretenden Umständen für den Betreiber nicht möglich, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb des Einflusses des Betreibers liegen, verlängern sich alle vereinbarten Fristen angemessen, dieses gilt in gleicher Weise, wenn solche Ereignisse bei einem Vorlieferanten des Betreibers vorliegen.

(4)   Falls der Betreiber selbst in Verzug gerät, muss der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Leistungshindernisses setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht bereits ab Werk oder Lager abgesendet worden ist.

(5)   Teillieferungen sind zulässig.

§ 10 Copyright

(1) Alle Urheber-, Marken- und anderen Rechte an geistigem Eigentum bezüglich des auf der Seite enthaltenen Materials (einschließlich Texten, Fotografien und anderen Bildern oder Klängen) gehören entweder LakritzFritz.Com oder wurden von dem (den) Inhaber(n) der Rechte an LakritzFritz.Com zwecks Verwendung auf der Seite lizensiert. Die Seite und das auf der Internetseite enthaltene Material darf nur in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Nutzungsbedingungen verwendet werden.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1)   Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Betreibers in Essen a.d. Ruhr.

(2)   Bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Amtsgericht in Essen bzw. dem Landgericht Essen zu erheben. Der Betreiber ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(3)   Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweis